Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Eine ausdehnende oder einschränkende Auslegung des Gesetzes, die sich von dessen Wortlaut entfernt, würde diesem Prinzip nicht gerecht werden (Hinweis E 31.10.1991, 90/16/0175).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160050.X02Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014