RS Vfgh 1999/12/10 B1631/98

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Veröffentlicht am 10.12.1999
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §88

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens betreffend die Versagung einer Niederlassungsbewilligung für den minderjährigen Beschwerdeführer nach Wegfall der Beschwer aufgrund Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an den Vater des Beschwerdeführers auf den letztgenannten; kein Kostenzuspruch

Rechtssatz

Im Bereich des verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens führt dies dazu, daß der Beschwerdeführer durch den angefochtenen, ihn in seiner damaligen Rechtsstellung als Fremden betreffenden Bescheid nicht mehr beschwert ist.

Entscheidungstexte

  • B 1631/98
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.12.1999 B 1631/98

Schlagworte

Fremdenrecht, VfGH / Legitimation, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B1631.1998

Dokumentnummer

JFR_10008790_98B01631_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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