RS Vwgh 1999/10/14 99/16/0267

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Veröffentlicht am 14.10.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2;
VwGG §35 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0963/70 E 29. Juni 1970 VwSlg 7833 A/1970 RS 3

Stammrechtssatz

Wurde eine Beschwerde gemäß § 35 Abs 1 VwGG 1965 ohne Einleitung des Vorverfahrens als unbegründet abgewiesen, dann erübrigt sich ein Abspruch über den Antrag dieser Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999160267.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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