RS Vwgh 1999/10/15 97/19/0421

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Veröffentlicht am 15.10.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7 Abs1;
AufG 1992 §1 Abs3;
AufG 1992 §13;
AufG 1992 §6 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/19/0219 1

Stammrechtssatz

Nach rechtskräftigen negativen Abschluß eines Asylverfahrens besteht keine Frist für eine zulässige Antragstellung im Inland.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997190421.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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