RS Vwgh 1999/10/18 98/17/0364

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Die Manudukionspflicht geht nicht so weit, dass ein Beschuldigter zur Erhebung bestimmter Einwendungen und deren inhaltlicher Ausgestaltung angeleitet werden müsste (Hinweis E 26.4.1996, 95/17/0765).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170364.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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