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L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer KärntenNorm
ABGB §1091;Rechtssatz
Auch das gänzliche Fehlen von Einrichtungsgegenständen und die Erneuerung des Inventars durch den Pächter nehmen einem Gewerbeunternehmen noch nicht (in jedem Fall) die Eignung, Gegenstand eines Pachtvertrages zu sein (Hinweis MietSlg 28118).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gegenstand eines PachtvertragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170396.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010