RS Vwgh 1999/10/18 98/17/0333

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Veröffentlicht am 18.10.1999
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Index

L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
30/02 Finanzausgleich
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FAGNov 1986 Art2;
KFG 1967 §103 Abs2;
MRK Art6 Abs1;
ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/10/27 96/17/0348 3VwSlg 7231F/1997(hier: Salzburger ParkgebührenG 1989 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Auf im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgebrachte Bedenken gegen eine aus § 1a Wr ParkometerG entnehmbare Pflicht zu allfälliger Selbstbezichtigung unter dem Gesichtspunkt des "fair-trial"-Gebotes iSd Art 6 Abs 1 MRK ist nicht einzugehen, da nur dessen innerstaatliche Maßstabsfunktion für die Prüfungsbefugnis des VwGH von Bedeutung ist (Hinweis E VfGH 29.9.1988, G 72 ua/88, VfSlg 11829/1988). Insoweit steht ihr aber die spätere - dem letzten Satz des § 103 Abs 2 KFG idF BGBl 1986/106 vergleichbare - Verfassungsbestimmung des Art II FAGNov 1986, 1986/384, hinsichtlich der dort getroffenen Regelung der Auskunft über die Überlassung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen) in Parkgebührensachen entgegen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170333.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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