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L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SalzburgNorm
FAGNov 1986 Art2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/10/27 96/17/0348 3VwSlg 7231F/1997(hier: Salzburger ParkgebührenG 1989 anzuwenden)Stammrechtssatz
Auf im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgebrachte Bedenken gegen eine aus § 1a Wr ParkometerG entnehmbare Pflicht zu allfälliger Selbstbezichtigung unter dem Gesichtspunkt des "fair-trial"-Gebotes iSd Art 6 Abs 1 MRK ist nicht einzugehen, da nur dessen innerstaatliche Maßstabsfunktion für die Prüfungsbefugnis des VwGH von Bedeutung ist (Hinweis E VfGH 29.9.1988, G 72 ua/88, VfSlg 11829/1988). Insoweit steht ihr aber die spätere - dem letzten Satz des § 103 Abs 2 KFG idF BGBl 1986/106 vergleichbare - Verfassungsbestimmung des Art II FAGNov 1986, 1986/384, hinsichtlich der dort getroffenen Regelung der Auskunft über die Überlassung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen) in Parkgebührensachen entgegen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH StrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170333.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018