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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ApG 1907 §10 idF 1990/362;Rechtssatz
Die Lösung der Frage, ob - wie dies im Anwendungsbereich des § 10 ApG kraft ausdrücklicher Anordnung der Fall ist - die Gefährdung der Existenz bestehender Apotheken auch im Anwendungsbereich des § 24 ApG als negatives Merkmal des Bedarfsbegriffes anzusehen ist, hat - unter Gesichtspunkten gleichheitskonformer Auslegung - bei der Bedeutung des Existenzschutzes einerseits und bei der Einstufung der Einrichtung öffentlicher Apotheken bzw von Filialapotheken im System des ApG andererseits anzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100113.X04Im RIS seit
21.02.2002