RS Vwgh 1999/10/18 93/17/0396

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Veröffentlicht am 18.10.1999
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L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1091;
GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 7

Stammrechtssatz

Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, wie die Vertragspartner das Rechtsverhältnis bezeichnen; jedoch ist es für die Entscheidung der Rechtsfrage, ob Pacht oder Miete vorliegt, von Bedeutung, was die Vertragspartner als Gegenstand des Bestandverhältnisses bezeichnen, ob ein Unternehmen oder nur Räume (Hinweis MietSlg 15066, 32164).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993170396.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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