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L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer KärntenNorm
ABGB §1091;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/30 91/17/0192 2Stammrechtssatz
Während das Unternehmen eine fruchtbringende Gesamtsache ist, dient ein Raum nur dem Gebrauch. Wird eine "lebende Organisation" überlassen, die einen "Ruf", einen Kundenkreis, ein Warenlager, Forderungen usw besitzt, so ist Pacht anzunehmen. Sind hingegen nur körperliche Sachen vorhanden, zB
eines schon stillgelegten Betriebes, so liegt Miete vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170396.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010