RS Vwgh 1999/10/18 93/17/0396

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Veröffentlicht am 18.10.1999
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L34002 Abgabenordnung Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §169;
BAO §183 Abs4;
LAO Krnt 1991 §132;
LAO Krnt 1991 §146 Abs4;

Rechtssatz

Nach der Krnt LAO 1991 besteht keine Verpflichtung der Beh, die Partei vom Termin einer Zeugeneinvernahme zu verständigen oder im Rahmen der Einräumung des Parteiengehörs (§ 146 Abs 4 Krnt LAO 1991) der Partei Niederschriften der Zeugeneinvernahmen (allenfalls in Abschrift) zu übermitteln. Die - zutreffende - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Zeugenaussagen war ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993170396.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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