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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §169;Rechtssatz
Nach der Krnt LAO 1991 besteht keine Verpflichtung der Beh, die Partei vom Termin einer Zeugeneinvernahme zu verständigen oder im Rahmen der Einräumung des Parteiengehörs (§ 146 Abs 4 Krnt LAO 1991) der Partei Niederschriften der Zeugeneinvernahmen (allenfalls in Abschrift) zu übermitteln. Die - zutreffende - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Zeugenaussagen war ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170396.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010