Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/15/0185 E 25. November 1999 99/13/0045 E 26. September 2000Rechtssatz
Bei der Berichtigung der Vorsteuer wird zwar formal der seinerzeit geltend gemachte Vorsteuerabzug reduziert, belastet wird aber wirtschaftlich die unecht befreite Verwendung des Gegenstandes. Dient das Grundstück bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Erzielung von steuerpflichtigen Umsätzen, tritt durch die Verwendung für einen steuerfreien Umsatz eine Änderung des Verwendungszwecks ein (Hinweis Achatz in Achatz (Hrsg), Umsatzsteuer in der Insolvenz, 151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140143.X05Im RIS seit
03.04.2001