RS Vwgh 1999/10/19 98/14/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1999
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs10;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/15/0185 E 25. November 1999 99/13/0045 E 26. September 2000

Rechtssatz

Bei der Berichtigung der Vorsteuer wird zwar formal der seinerzeit geltend gemachte Vorsteuerabzug reduziert, belastet wird aber wirtschaftlich die unecht befreite Verwendung des Gegenstandes. Dient das Grundstück bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Erzielung von steuerpflichtigen Umsätzen, tritt durch die Verwendung für einen steuerfreien Umsatz eine Änderung des Verwendungszwecks ein (Hinweis Achatz in Achatz (Hrsg), Umsatzsteuer in der Insolvenz, 151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140143.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten