RS Vwgh 1999/10/19 98/14/0118

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Veröffentlicht am 19.10.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 3

Stammrechtssatz

Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und lediglich bei der Ermessenprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, berücksichtigbar (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140118.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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