RS Vwgh 1999/10/19 94/14/0048

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Veröffentlicht am 19.10.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §28;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Einnahmen aus der Vermietung der Abdeckung der ehemaligen Betriebsschulden dienen sollen, zeigt nur eine allfällige Zweckbindung der entsprechenden Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten auf, rechtfertigt es aber nicht, die aus der ehemaligen Betriebsschuld resultierenden Zinsen ohne nähere Überprüfung des wirtschaftlichen Zusammenhanges mit der entsprechenden Einkunftsart als Werbungskosten bei dieser Einkunftsart anzuerkennen (Hinweis E 30.9.1999, 99/15/0106, 0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140048.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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