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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §3 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/18/0074 E 19. Oktober 1999 95/18/0081 E 19. Oktober 1999 95/18/0082 E 19. Oktober 1999Rechtssatz
Die Ansicht, die "im Zuge der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes" angefallenen Kosten (vorliegendenfalls: Dolmetscherkosten im Zuge der Vernehmung wegen des Verdachtes einer durch das AuslBG verbotenen Tätigkeit) seien gem § 79 Abs 2 FrG 1993 von demjenigen zu ersetzen, die den Fremden entgegen § 3 Abs 1 AuslBG beschäftigt habe, findet im Wortlaut des Gesetzes keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995180069.X01Im RIS seit
20.11.2000