RS Vwgh 1999/10/19 98/14/0143

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Veröffentlicht am 19.10.1999
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs10;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/15/0185 E 25. November 1999 99/13/0045 E 26. September 2000

Rechtssatz

Für den Vorsteuerabzug sind grundsätzlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung maßgebend. Sind die Voraussetzungen in diesem Zeitpunkt erfüllt, kann der Vorsteuerabzug in voller Höhe vorgenommen werden. Fallen nachträglich die Voraussetzungen weg, berührt das grundsätzlich nicht den bereits vorgenommenen Vorsteuerabzug. § 12 Abs 10 UStG 1994 regelt die Vorgangsweise, wenn nach Ablauf des Jahres der Leistung eine Änderung der Verhältnisse eintritt, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren (Hinweis Ruppe, UStG-Kommentar/2, § 12 Tz 198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140143.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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