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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §117 Abs2 Z1;Rechtssatz
In der Auszahlung der Versicherungsleistung kann keine Rückvergütung der als Gegenleistung für den Erhalt dieser Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien erblickt werden. Die bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 41 zu § 18, angeführte, nicht näher begründete Ansicht, dass auch "Zwischenzahlungen" bei Weiterlaufen des Vertrages Prämienrückvergütungen seien, findet im Gesetz keine Stütze.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140045.X01Im RIS seit
20.11.2000