RS Vwgh 1999/10/20 99/04/0069

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z4;
WKG 1998 §138 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/04/0072 E 22. Dezember 1999 99/04/0071 E 22. Dezember 1999

Rechtssatz

Bei einer auf § 138 Abs 2 WKG 1998 gestützten Beschwerde handelt es sich ausschließlich um eine solche iSd Art 131 Abs 2 und nicht um eine solche iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Hinweis B 5.9.1999, 99/04/0062). Demgemäß kommt auch die Bezeichnung eines Beschwerdepunktes als jenes subjektiv-öffentlichen Rechtes, in dem sich die in Betracht kommende kollektivvertragsfähige Körperschaft verletzt erachtet, nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040069.X04

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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