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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §357 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/25 93/08/0027 1(hier: die Gebietskrankenkasse ist Beschwerdeführerin; hier: ohnezweiten Satz)Stammrechtssatz
Einem Bescheid betreffend Beitragsnachverrechnung muß entnommen werden können, welche KONKRETEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN der Beitragsberechnung im einzelnen zugrunde gelegt wurden (Hinweis E 28.3.1985, 84/08/0083), und aus welchen Erwägungen die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse gerade diese Tatsachen als erwiesen angenommen hat. Solche fehlenden Tatsachenfeststellungen (und die gebotene Beweiswürdigung) vermag der Hinweis der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse auf die der Bf als Dienstgeberin zur Verfügung stehenden Lohnkontoblätter, Bilanzen und Dienstverträge sowie auf die anzuwendenden Kollektivverträge nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelSachverhalt SachverhaltsfeststellungSachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994080294.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.01.2011