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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem E 25.1.1994, 93/08/0027, ausführlich mit dem Ausmaß der Begründungspflicht von Beitragsbescheiden betreffend eine Vielzahl von Dienstverhältnissen und Beitragszeiträumen (unter Berücksichtigung eines vor Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides erfolgten "Anerkenntnisses der Beitragsnachrechnung") befasst. Dabei wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass auch eine etwaige Anerkennung (des Beitragspflichtigen) die Behörde nicht von der Feststellung des wahren Sachverhaltes nach § 37 AVG enthebt.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994080294.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.01.2011