RS Vwgh 1999/10/20 93/13/0063

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93;

Rechtssatz

Eine Zitierung jener gesetzlichen Bestimmungen, auf die sich Bescheide von Abgabenbehörden stützen, wird vom Gesetz nicht gefordert (vgl § 93 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993130063.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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