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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Bei der Frage, ob eine Person in Ansehung der Rechtmäßigkeit der Benützung einer Wohnung als Nachbar einer Betriebsanlage anzusehen ist, handelt es sich um eine rechtliche Vorfrage. Wenn es keinen diese Vorfrage bindend erledigenden Bescheid gibt, hat die Behörde den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen und diesen selbst einer rechtlichen Beurteilung zu unterziehen (hier: Frage der widmungsgemäßen Benützung einer Wohnung nach der Tir BauO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999040016.X05Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
14.12.2018