RS Vwgh 1999/10/20 99/08/0136

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0042 3 (hier: Bei Vereitelung der Vermittlung durch Unterlassung einer vom potenziellen Arbeitgeber ausdrücklich gewünschten telefonischen Vereinbarung eines Vorstellungsgespräches ist dem Arbeitslosen zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen)

Stammrechtssatz

Die Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999080136.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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