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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0042 3 (hier: Bei Vereitelung der Vermittlung durch Unterlassung einer vom potenziellen Arbeitgeber ausdrücklich gewünschten telefonischen Vereinbarung eines Vorstellungsgespräches ist dem Arbeitslosen zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen)Stammrechtssatz
Die Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999080136.X02Im RIS seit
18.10.2001