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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Bei einer Verfolgung auf Grund der Abstammung aus einer Inzest-Beziehung liegt jedenfalls eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten, wenn auch sehr kleinen sozialen Gruppe vor. Dass der Asylwerber möglicherweise in dem von ihm bewohnten Dorf das einzige Mitglied dieser Gruppe ist, macht keinen Unterschied (ausführliche Begründung im Erk).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999010197.X02Im RIS seit
20.11.2000