RS Vwgh 1999/10/20 99/01/0197

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bei einer Verfolgung auf Grund der Abstammung aus einer Inzest-Beziehung liegt jedenfalls eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten, wenn auch sehr kleinen sozialen Gruppe vor. Dass der Asylwerber möglicherweise in dem von ihm bewohnten Dorf das einzige Mitglied dieser Gruppe ist, macht keinen Unterschied (ausführliche Begründung im Erk).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010197.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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