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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1997 §3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/20/0231Rechtssatz
Ergibt sich aus den Angaben im Kopf des Bescheides des Bundesasylamtes iZm dem Spruch (und dem darin bezogenen Asylantrag), dass dieser (auch) an die mj Kinder des Asylwerbers gerichtet war (Hinweis E 22.4.1999, 98/20/0322, 0323), ist trotz des Umstandes, dass für die einzelnen Asylwerber jeweils ein eigenes Antragsformular in Urschrift ausgefüllt wurde und der Spruch des Bescheides des Bundesasylamtes im Singular verfasst ist, der Spruch des Bescheides zweifelsfrei an jeden einzelnen der im Bescheid angeführten Bescheidadressaten gerichtet.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200474.X01Im RIS seit
11.07.2001