RS Vwgh 1999/10/21 98/20/0234

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Veröffentlicht am 21.10.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §67d;
EGVG Art2 Abs2 D Z43a idF 1998/I/028;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Für die Asylgewährung kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung einer Situation an, sondern darauf, ob nach objektiven Kriterien aus den vom Asylwerber vorgetragenen Umständen die Gefahr einer Verfolgung glaubhaft gemacht wurde (hier: Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Verfasser eines politischen und regierungskritischen, im Rundfunk verbreiteten Liedes, selbst wenn er dieses Lied für eine legale Partei verfasst haben sollte, auf Grund der dadurch zum Ausdruck gebrachten politischen Gesinnung von staatlicher Seite verfolgt wird).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200234.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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