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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Für die Asylgewährung kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung einer Situation an, sondern darauf, ob nach objektiven Kriterien aus den vom Asylwerber vorgetragenen Umständen die Gefahr einer Verfolgung glaubhaft gemacht wurde (hier: Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Verfasser eines politischen und regierungskritischen, im Rundfunk verbreiteten Liedes, selbst wenn er dieses Lied für eine legale Partei verfasst haben sollte, auf Grund der dadurch zum Ausdruck gebrachten politischen Gesinnung von staatlicher Seite verfolgt wird).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200234.X01Im RIS seit
20.11.2000