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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/07/0152 1Stammrechtssatz
Selbst das Vorhandensein einzelner Mängel bei Abfindungsgrundstücken zieht für sich allein noch nicht die Gesetzwidrigkeit der Abfindung nach sich. Entscheidend ist ein Gesamtvergleich des Altbesitzes mit der gesamten Abfindung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070016.X01Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010