RS Vwgh 1999/10/21 94/15/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0210 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustandegekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994150113.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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