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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/07/0164 E 25. November 1999Rechtssatz
Im E 25.3.1999, 98/07/0148, hat der VwGH ausgeführt, dass Stichtagsregelungen derart, dass der Eintritt von Rechtsfolgen daran geknüpft wird, dass zu einem bestimmten Tag ein bestimmter Sachverhalt verwirklicht war, zwar ein Element des Zufälligen in der Auslösung von Rechtsfolgen mit sich bringen, jedoch unverzichtbarer Bestandteil jedes Normsetzungsverfahrens sind. Auch im vorliegenden Fall ist in der Verfolgung des Zieles einer Verhinderung des Ansteigens der Anzahl der Mitglieder einer Agrargemeinschaft durch die in der nunmehr geltenden Satzung der Agrargemeinschaft enthaltene Stichtagsregelung ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nicht zu erkennen. Die Wahl des 1. Jänners jenes Jahres, in welchem die Konvention für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau durch BGBl Nr 1982/443 kundgemacht worden war, als Stichtag ist mit der vorgenommenen Anknüpfung an die kundgemachte Konvention nicht als unsachlich anzusehen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070056.X01Im RIS seit
11.07.2001