Index
L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Eine zulässige Trennbarkeit iSd zweiten Satzes des § 59 Abs 1 AVG kann nicht mehr angenommen werden, wenn auf Grund des Zweckes eines gesetzlich vorgesehenen Feststellungsverfahrens eine rechtsverbindliche Klärung der strittigen Frage, ob eine Sache Abfall ist oder nicht, und im Falle der Bejahung die damit im inneren Zusammenhang stehende Beurteilung, welcher Art iSd § 3 Z 2 NÖ AWG 1992 dieser Abfall zuzuordnen ist, bescheidmäßig zu erfolgen hat.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070060.X07Im RIS seit
21.02.2002