Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Soll der Asylwerber bei bestehender Verfolgungsgefahr zumindest in Teilen seines Heimatlandes auf das Gefängnis als Fluchtalternative verwiesen werden, erlangt auch die Zumutbarkeit der Haftbedingungen asylrechtliche Bedeutung (hier: Dem Herkunftsstaat zurechenbare Gefahr rassistisch motivierter Überfälle). Ein Antrag, dessen Prüfung die Beurteilung komplexer asylrechtlicher Zusammenhänge erfordert, ist nicht offensichtlich unbegründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200196.X02Im RIS seit
20.11.2000