RS Vwgh 1999/10/21 98/20/0196

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Veröffentlicht am 21.10.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6;

Rechtssatz

Soll der Asylwerber bei bestehender Verfolgungsgefahr zumindest in Teilen seines Heimatlandes auf das Gefängnis als Fluchtalternative verwiesen werden, erlangt auch die Zumutbarkeit der Haftbedingungen asylrechtliche Bedeutung (hier: Dem Herkunftsstaat zurechenbare Gefahr rassistisch motivierter Überfälle). Ein Antrag, dessen Prüfung die Beurteilung komplexer asylrechtlicher Zusammenhänge erfordert, ist nicht offensichtlich unbegründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200196.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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