RS Vwgh 1999/10/21 94/15/0117

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Veröffentlicht am 21.10.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §8;

Rechtssatz

Unter Firmenwert ist jener Wert zu verstehen, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergibt, also durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 8, Tz 34).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994150117.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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