RS Vwgh 1999/10/21 97/20/0633

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Veröffentlicht am 21.10.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §38 Abs1;
StVG §38 Abs2;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/20/0634 97/20/0635 97/20/0636

Rechtssatz

Es besteht für Gefangene ein subjektiv-öffentliches Recht auf ausgewogene und den ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Nahrung. Ein Anspruch auf vom allgemeinen Speiseplan abweichende Ernährung auch für andere Gefangene als die im § 38 Abs 2 StVG genannten lässt sich dieser Bestimmung nicht entnehmen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997200633.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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