RS Vwgh 1999/10/21 99/07/0019

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Veröffentlicht am 21.10.1999
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111 Abs4;
WRG 1959 §63 litb;

Rechtssatz

Die auf der Zustimmung zu einem Vorhaben beruhende Dienstbarkeitsbegründung nach § 111 Abs 4 WRG hat Geltung nur für das Vorhaben, dem vom Betroffenen die Zustimmung erteilt worden war. Eine Übertragung der Zustimmung des vom Vorhaben Betroffenen zum bewilligten Projekt auf das vom Bewilligungswerber geänderte Projekt kommt rechtlich nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070019.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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