RS Vwgh 1999/10/22 97/02/0500

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1993 §32 Abs2 Z2 litb;
FrG 1993 §32 Abs3;

Rechtssatz

Gegenstand der im § 32 Abs 3 FrG 1993 statuierten Glaubhaftmachung des Sachverhalts ist nicht das Vorhandensein eines Sichtvermerks oder einer Beschäftigungsbewilligung, sondern das Vorliegen eines Sachverhalts, der gerade solche Bewilligungen entbehrlich macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997020500.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten