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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Gegenstand der im § 32 Abs 3 FrG 1993 statuierten Glaubhaftmachung des Sachverhalts ist nicht das Vorhandensein eines Sichtvermerks oder einer Beschäftigungsbewilligung, sondern das Vorliegen eines Sachverhalts, der gerade solche Bewilligungen entbehrlich macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997020500.X02Im RIS seit
11.07.2001