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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Zur Auslegung des Begriffes Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 2 Z 2 lit b FrG 1993 sind die Bestimmungen des AuslBG heranzuziehen. Zufolge § 3 Abs 5 AuslBG ist für die Tätigkeit zu Ausbildungszwecken eine Beschäftigungsbewilligung dann nicht erforderlich, wenn kein Entgeltanspruch besteht. Die kostenlose Zurverfügungstellung von Wohnraum (hier: Bestellung eines Hotelzimmers durch die inl MutterGes des tschechischen Dienstgeber) berechtigt zur Annahme, dass es sich hiebei um einen Naturallohn und somit um ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis handelt (Hinweis E 18.11.1993, 93/09/0275, mit weiteren Nachweisen).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997020500.X01Im RIS seit
11.07.2001