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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/09/0036Rechtssatz
Da gerade bei Tätigkeiten, die sich in der Erledigung von Stückzahlen niederschlagen, im Wirtschaftsleben bei Dienstverträgen eine leistungsbezogene Entlohnung (zB Akkordlohn) durchaus üblich ist, war die Arbeiternehmerähnlichkeit zu bejahen (Hinweis E 3.9.1998, 95/09/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090033.X04Im RIS seit
03.04.2001