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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/09/0036Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1 (hier: Einlegen von Werbematerial Aufkleben von Stickern)Stammrechtssatz
Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090033.X03Im RIS seit
03.04.2001