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L22007 Landesbedienstete TirolNorm
BDG 1979 §56 Abs2 impl;Rechtssatz
Als Voraussetzung für die Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insbesondere wesentlich,
1) ob die erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw
2) ob bei einer solchen Nebenbeschäftigung zwangsläufig ein Kontakt mit Personen gegeben ist, gegenüber denen auch ein dienstliches Einschreiten des Beamten häufig notwendig sein kann bzw
3) ob der finanzielle Erfolg der Nebenbeschäftigung von den Personen abhängig ist, gegenüber denen der Beamte dienstlich tätig zu werden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120173.X01Im RIS seit
15.01.2001