Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBRechtssatz
Keine Folge, weil der angefochtene (sämtliche Anträge zurückweisende) Bescheid einem Vollzug nicht zugänglich ist.
(Zurückweisung von Anträgen auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sowohl vor als auch nach Zuschlagserteilung und Anträgen auf Erlassung von einstweiligen Verfügungen).
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B65.2000Dokumentnummer
JFR_09999876_00B00065_01