RS Vwgh 1999/10/27 99/12/0173

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Index

L22007 Landesbedienstete Tirol
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 impl;
BDG/Tir 1998 §56 Abs2;
LBG Tir 1998 §2 lita Z1;

Rechtssatz

Der Begriff VERMUTUNG DER BEFANGENHEIT darf nicht soweit gefasst werden, dass nicht nur annähernd jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung, sondern überhaupt jede Nebenbeschäftigung, die in Kontakt mit anderen Menschen besteht, als unzulässig anzusehen wäre (Hinweis E 18.3.1994, 92/12/0254).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120173.X04

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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