RS Vwgh 1999/10/27 99/12/0262

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §112;
BDG 1979 §118 Abs2;
BDG 1979 §20 Abs1 Z1;
GehG 1956 §13 Abs1;

Rechtssatz

Die Eingangsvoraussetzung nach § 13 Abs 1 Satz 1 GehG (Ist der Beamte suspendiert...") ist so zu verstehen, dass diese dann erfüllt ist, wenn der Beamte mit Bezugsminderung suspendiert wurde; dass die Suspendierung noch zu einem der in § 13 Abs 1 Z 1 - 3 GehG genannten Zeitpunkte aufrecht sein muss, ergibt sich daraus nicht (mit ausführlicher Begründung; hier: Austritt des Beamten während des Disziplinarverfahrens).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120262.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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