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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
In einem Verfahren gemäß § 2, § 3 Abs 1, § 6 Abs 2 und § 10 Abs 3 DMSG betreffend die Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung unbeweglicher Denkmale, in dem durch die Sachentscheidung untrennbar und unmittelbar auch Eigentumsbeschränkungen aller Miteigentümer aus öffentlichem Interesse bewirkt werden, haben die Miteigentümer Parteistellung, nicht aber die Antragslegitimation zur Einleitung eines solchen Verfahrens.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090307.X01Im RIS seit
21.02.2002