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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Die gegen die fehlende Valorisierung von Leistungen gemäß Art II Abs 4 HVG ins Treffen geführte verfassungsrechtliche Argumentation, dies stelle eine unsachliche Benachteiligung gegenüber Beziehern von Leistungen aus dem KOVG dar, ist nicht begründet, weil es sich bei den nach diesen Bundesgesetzen begünstigten Personen um zwei unterschiedliche Personenkreise handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090003.X03Im RIS seit
27.03.2001Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011