RS Vwgh 1999/10/27 98/09/0003

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
67 Versorgungsrecht

Norm

B-VG Art7 Abs1;
HVG §2 Abs4;
HVG §73a;
KOVG 1957 §76;

Rechtssatz

Die gegen die fehlende Valorisierung von Leistungen gemäß Art II Abs 4 HVG ins Treffen geführte verfassungsrechtliche Argumentation, dies stelle eine unsachliche Benachteiligung gegenüber Beziehern von Leistungen aus dem KOVG dar, ist nicht begründet, weil es sich bei den nach diesen Bundesgesetzen begünstigten Personen um zwei unterschiedliche Personenkreise handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998090003.X03

Im RIS seit

27.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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