RS Vwgh 1999/10/28 98/06/0062

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Veröffentlicht am 28.10.1999
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRG §27 Abs5 idF 1993/800;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Wer ein Gewerbe betreibt oder in einem solchen, wenn auch für einen anderen, Dritten gegenüber tätig wird, ist verpflichtet, sich vor der Ausübung über die das Gewerbe betreffenden Vorschriften zu unterrichten (Hinweis E 18.5.1994, 93/09/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060062.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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