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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/06/0159Rechtssatz
Eine Belehrung in der Verhandlung über die gemäß § 42 AVG eintretenden Folgen kann den Umstand der Kundmachung einer Ladung bzw der persönlichen Ladung jeweils ohne einen solchen Hinweis nicht sanieren. Eine solche Sanierung dieses Mangels kann auch nicht durch den Umstand der tatsächlichen Einlassung in die Sache in der Verhandlung eintreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060158.X02Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009