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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §27 Abs5 idF 1993/800;Rechtssatz
Im Falle eines "Ungehorsamsdeliktes" im Sinn des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG - als welches sich auch die Verwaltungsübertretung nach § 27 Abs 5 MRG darstellt - tritt insofern eine Verlagerung der Behauptungslast ein, als die Behörde lediglich die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes zu beweisen hat, während es Sache des Täters ist, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060062.X01Im RIS seit
20.11.2000