RS Vwgh 1999/10/28 98/06/0062

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Veröffentlicht am 28.10.1999
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRG §27 Abs5 idF 1993/800;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle eines "Ungehorsamsdeliktes" im Sinn des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG - als welches sich auch die Verwaltungsübertretung nach § 27 Abs 5 MRG darstellt - tritt insofern eine Verlagerung der Behauptungslast ein, als die Behörde lediglich die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes zu beweisen hat, während es Sache des Täters ist, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060062.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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