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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Hinweis der Ausnahmewerber nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 auf angeblich andere genehmigte Ausnahmeansuchen ist nichts zu gewinnen, weil auf Grund einer etwa unzutreffend erteilten Bewilligung kein Rechtsanspruch für einen anderen Einzelfall abgeleitet werden kann (Hinweis E 15.10.1987, 86/06/0084).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060231.X10Im RIS seit
11.07.2001