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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Klage auf Auszahlung von Notstandshilfe als offenbar aussichtslos.Rechtssatz
Wie der Einschreiter selbst einräumt, wurde über seinen Anspruch auf Notstandshilfe für den gegenständlichen Zeitraum bescheidmäßig abgesprochen. Es steht dem Einschreiter daher offen, diesen Bescheid nach Beendigung des administrativen Instanzenzuges letztlich mittels Verfassungsgerichtshofbeschwerde zu bekämpfen. Die Klage wäre also insoweit als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:A18.1999Dokumentnummer
JFR_09999775_99A00018_01