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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob der Versagungsgrund des § 10 Abs 1 Z 2 FrG 1997 vorliegt, ist ausschließlich maßgeblich, dass sich der Fremde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung im Anschluss an eine mit einem Reisevisum erfolgte Einreise im Bundesgebiet aufhält (Hinweis E 12.2.1999, 98/19/0238). Unmaßgeblich ist, ob dem Fremden bei rechtsrichtigem Vorgehen der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland überhaupt ein solches auszustellen gewesen wäre (Hinweis E 21.11.1997, 96/19/3262).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999190197.X04Im RIS seit
24.01.2002