RS Vwgh 1999/11/5 99/19/0197

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Veröffentlicht am 05.11.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
FrG 1997 §10 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob der Versagungsgrund des § 10 Abs 1 Z 2 FrG 1997 vorliegt, ist ausschließlich maßgeblich, dass sich der Fremde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung im Anschluss an eine mit einem Reisevisum erfolgte Einreise im Bundesgebiet aufhält (Hinweis E 12.2.1999, 98/19/0238). Unmaßgeblich ist, ob dem Fremden bei rechtsrichtigem Vorgehen der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland überhaupt ein solches auszustellen gewesen wäre (Hinweis E 21.11.1997, 96/19/3262).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999190197.X04

Im RIS seit

24.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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